Hierzu können wir Ihnen folgende Checkliste empfehlen:
SSL verwenden
Datenschutzerklärung aktualisieren
Google Analytics beachten
SSL verwenden
Die Daten der Besucher Ihrer Website sollten vertraulich und mit Integrität behandelt werden, darauf müssen sich Ihre Besucher verlassen können. Hilfreich ist dabei eine verschlüsselte Datenübermittlung. Wenn keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, ist der Übertragungsweg zwischen unseren Servern und dem Browser Ihrer Besucher nicht verschlüsselt, d.h. es besteht keine Sicherheit. Somit sind prinzipiell alle Daten von Dritten einsehbar (bspw. Eingabe von Passwörtern, persönliche Daten in Formularen usw.).
Zur Absicherung und Verschlüsselung des Übertragungsweges ist der Einsatz eines SSL Zertifikates ein wichtiger Schritt. In allen unseren Produkten ist bereits ein kostenloses SSL Zertifikat enthalten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Auf jeder Website, welche Daten von EU-Einwohnern verarbeitet, sind die neuen Richtlinien, welche in der DSGVO enthalten sind, für die Datenschutzerklärung Pflicht.
Dabei werden folgende Inhalte empfohlen:
der Zweck/Grund für die Datenverarbeitung
der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen bzw. Datenschutzbeauftragten
die gesetzliche Legitimation für die Datenverarbeitung
der Empfänger der Daten
die Speicherfristen der Daten
die Angabe, ob Daten an Dritte weitergegeben werden
das Recht auf Auskunft und/oder die Löschung der Daten
die Angabe des Beschwerderechtes bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
der Hinweis auf die Verwendung von Google Analytics
Hinweis:
Im Internet gibt es für die Zusammenstellung einer neuen Datenschutzerklärung gute Generatoren. Geben Sie dafür in einer Suchmaschine "Datenschutzerklärung DSGVO" ein.
Google Analytics beachten
Beim Einsatz von Google Analytics sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Hinweis Pflicht: Wenn Sie Google Analytics einsetzen, müssen Sie die Besucher auf Ihrer Website darauf hinweisen.
"Opt-Out-Möglichkeit": Für Wordpress gibt es diverse Opt-Out Plugins (bspw. GA Opt-Out). Auch im Google Analytics Plugin finden Sie unter "Tracking Code" eine Option dafür. An sinnvoller Stelle können Sie den Code in Ihre Datenschutzbestimmungen einbauen.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung: Mit Google sollten Sie einen solchen Vertrag abschliessen. Diese Vereinbarung können Sie direkt in Ihrem Google-Analytics-Account treffen ("Kontoeinstellungen" - nach unten scrollen - "Zusatz anzeigen" - "Zustimmen" - "Speichern").
Google-Analytics-IP anonymisieren: Beim Einsatz des Tracking-Code können Sie die Funktion anonymizeIP einfügen. Wenn Sie Wordpress verwenden, können Sie bspw. das Plugin GA Dashboard for Wordpress nutzen. Alternativ können Sie die entsprechende Konfiguration des Tag Managers einsetzen.
Speicherdauer anpassen: Wie lange Nutzer- und Ereignisdaten auf Analytics-Servern gespeichert werden, können Sie damit bestimmen, indem Sie zwischen verschiedenen Zeitspannen wählen. Diese Einstellungen können Sie direkt in Ihrem Google-Analytics-Account vornehmen.
Praktische Hilfsmittel bietet die Website: DSAT - Datenschutz Self Assessment Tool
Achtung: Es handelt sich bei diesem Artikel nicht um eine juristische Beratung. Es werden nur Informationen / Empfehlungen dargelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite.